Audi-Kredit Widerruf
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe meinen Audi am 06.2014 über Audi Bank finanzieren lassen. Allerdings wurde 06.2016 die letzte Rate abbezahlt.
Ist da noch was zu machen oder gilt es nur bei bestehenden Verträgen?
MfG
Alex B.
Sehr geehrter Fragestellter,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Grundsätzlich steht Ihnen auch nach der Zahlung der letzten Rate ein Widerrufsrecht zu, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Dann verstreicht das Widerrufsrecht nicht nach 2 Wochen, sondern besteht noch fort. Gerne können Sie uns die Verträge zuschicken und wir überprüfen für Sie kostenlos, ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr B.,
das kommt ganz darauf an, wann Sie den Vertrag im Juni geschlossen haben. Wenn der Vertrag vor dem 13.06.2014 geschlossen wurde, kann es sein, dass ein Widerspruch finanziell nicht lohnenswert ist. Das überprüfen wir gerne für Sie, senden Sie uns dazu einfach eine Kopie des Vertrages an widerruf@anwalt-kg.de oder nutzen unseren Upload: https://anwalt-kg.de/bankenrecht/dokumenten-upload/
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht,
Ihr KGR Team