Privatinsolvenz und taschengeldpfändung ehepartner

meine frau möchte in privatinsolvenz gehen es muss also noch außergerichtliche einigung versucht werden und antragsstellung ect vorbereitet werden was ja alles einige monate dauern kann wie ich nachgelesen habe aber ich habe als drittschuldner einen Pfüb über eine taschengeldpfändung erhalten wie bekomme ich nun die zeit zwischen einreichen der Insolvenzunterlagen bzw eröffnung der insolvenz meiner frau um um ohne wegen nichtzahlung gerichtlich mit kosten ect belangt zu werden? gibt es da eine einfache möglichkeit? Erinnerung wurde schon eingelegt aber leider wieder aufgehoben.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Hallo Suppentrulli,

    eine Erinnerung ist der richtige Rechtsbehelf gewesen – ansonsten hat man gegen eine berechtigte Vollstreckung keine Handhabung.

    Im Vorfeld einer Insolvenz ist das einzige Mittel des Schuldners eine Berufung auf das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters. Dieses bietet Ihnen als Schuldner zwar keinen Rechtsbehelf, aber ein Hinweis an die Gläubiger führt oft zur Einstellung von weiteren Vollstreckungen: http://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz-recht/vollstreckungsschutz-insolvenz-so-werden-einer-privatinsolvenzregelinsolvenz-pfandungen-geschutzt/

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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