Privatinsovenz

Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich seit einiger Zeit in dem Insolvenzverfahren (noch keine Wohlverhaltensphase). Ich bin Altersrentnerin und habe vor 3 Jahren eine Zahlung aus der Pensionskasse meines Arbeitgebers erhalten. Nun habe ich einen Bescheid von der Pensionskasse bekommen, das aufgrund eines Rechenfehlers mir noch ein Betrag in Höhe 17,27 Euro plus Verzugszinsen nachgezahlt wird. Muss ich diese Nachzahlung dem Insolvenzverwalter überweisen?
MfG

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    Sie sollten den Betrag zunächst dem Insolvenzverwalter anzeigen, um Ihrer Informationsobliegenheit nachzukommen. Da Sie sich noch im Insolvenzverfahren befinden, wäre der Betrag dann theoretisch pfändbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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