Rechtsverletzungen des Insolvenzverwalters

Sehehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 06.11.2014 befinde ich mich in der Wohlverhaltensperiode, die am 25.01.2018 ablaufen sollte. Mit Januar 2017 verstarb meine Mutter. Der Insolvenzverwalter wurde darüber von mir einen Monat später informiert. Bereits kurz nach dem Ableben wurde er bereits durch die Kanzlei meiner Schwester informiert. 2 Monate später habe ich über eine Kanzlei erbrechtliche Ansprüche gestellt da meine Schwester mir keine Auskunft erteilten wollte. Selbstherrlich hat die Kanzlei meiner Schwester, ohne meine Zustimmung, den Erbteil festgelegt und den hälftigen Anteil an den Insolvenzverwalter ausgezahlt. Hier klage ich auf Rückzahlung des Betrages in die Erbmasse. Durfte der Insolvenzverwalter in der Wohlverhaltensperiode das Geld ohne Abstimmung mit mir annehmen? Im seinem Abschlußbericht teilt er nun mit, dass ich ihn über den Erbfall nicht informiert habe.
Bedingt durch die Klage auf Rückzahlung durch meine Schwester verweigert mir ferner das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung bis zur Klärung durch das Gericht.
Freue mich auf eine Rückmeldung.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die von Ihnen aufgeworfenen Rechtsfragen können aufgrund ihrer Komplexität und der wenigen Sachverhaltsangaben schwerlich in diesem Rahmen seriös beantwortet werden. Sofern Sie eine verbindliche Einschätzung wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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