Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich seit dem 30. November 2021 in der Wohlverhaltensphase .
Um eine gute Kontrolle über meine Finanzen zu haben, habe ich mir ein zweites Girokonto ,inklusive einer Prepaid Kreditkarte, bei der Vivid Bank ( auf Guthabensbasis) zugelegt. Ich überweise auf dieses Konto einen Teil meines Gehaltes , mit dem ich dann Lebensmittel und ähnliches des täglichen Bedarfs einkaufe. Meinen zuständigen Treuhänder habe ich über dieses Konto nicht informiert. Nun hat mein Treuhänder dieses Konto, ohne Info, sperren lassen.
Darf er das so einfach und wie komme ich jetzt an mein Geld? Und wie kommt er an die Information, dass ich ein Konto eröffnet habe. Die Vivid Bank teilte mir mit, sie habe keinerlei Informationen an Schufa oder anderen Banken mit geteilt .
Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.

mfG.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragestellerin,

    als auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei bietet die KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei Ihnen gerne eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren können: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Nun zu Ihrer Frage: Zunächst einmal muss darauf hingewiesen werden, dass der Treuhänder im Rahmen seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter das Recht hat, Ihre finanzielle Situation zu überwachen und zu kontrollieren. Dazu gehört auch, dass er erfahren darf, ob Sie ein zweites Girokonto eröffnet haben. Wenn Sie diesen Umstand verschweigen, verstoßen Sie gegen Ihre Mitwirkungspflicht und Ihr Treuhänder hat das Recht, das Konto sperren zu lassen.

    Es ist daher ratsam, Ihrem Treuhänder alle relevanten Informationen zu Ihrer finanziellen Situation mitzuteilen, um unnötige Probleme zu vermeiden. Wenn das Konto nun gesperrt ist, sollten Sie umgehend Kontakt zu Ihrem Treuhänder aufnehmen und versuchen, eine Lösung zu finden. Möglicherweise können Sie mit Ihrem Treuhänder eine Vereinbarung treffen, um das Konto wieder freizuschalten und einen Teil des Guthabens zur Tilgung Ihrer Schulden zu verwenden.

    Es ist auch möglich, dass Sie das Konto auf eigene Initiative schließen und das Guthaben auf ein anderes Konto überweisen. In diesem Fall sollten Sie jedoch darauf achten, dass Sie keine Vermögensverschiebung vornehmen, die gegen Ihre Insolvenzordnung verstößt.

    Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist und keine individuelle Rechtsberatung darstellt. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem erfahrenen Insolvenzrecht-Anwalt beraten zu lassen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert