Prvatinsolvenz, pfändbare Beträge

Ich bin in der Privatinsolvenz seit Oktober 2017.
Nach Langzeitarbeitslosigkeit arbeite ich seit dem 13.06.2018 bei einem Personaldienstleister.
Zur Eingliederung erhielt ich von der ARGE einen Zuschuss von 400,- € monatl. nach dem
“Hamburger Modell” SGB II. (bis zum 12.06.19)
Ist dieser Zuschuss als Arbeitseinkommen anzusehen und somit Teil des pfändbaren
Einkommens?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    leider fällt ein solcher Zuschuss ebenfalls unter das Arbeits- oder Sozialeinkommen und ist somit pfändbares Einkommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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