Kinderbetreuungsplatz ab 3 Jahre

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir Wohnen in Nauheim (kreis Gross Gerau PLZ 64569) und haben einen Sohn, der am 20.10.2019 drei Jahre sein wird.
In unserer Gemeinde haben wir rechtzeitig unser Sohn für einen Betreuungsplatz ab 3 Jahre angemeldet. Am Anfang September haben wir vom Rathaus einen Brief bekommen, mit dem uns mitgeteilt wurde, dass der amtliche Fachdienst im August 2020 für unser Sohn einen Betreuungsplatz in Ansicht stellt.
Inzwischen haben wir uns erfolglos auch an den Fachdienst Kinderbetreuung des Kreise Gross Gerau gewendet und dort versucht zu erklären, dass die Entscheidung des Rathauses uns erhebliche Nachteile und Schwierigkeiten bringt. Nämlich muss meine Frau wieder ein Arbeitsangebot ablehnen und glauben wir auch, dass für die pädagogische Entwicklung meines Sohne nicht positiv ist.
Im Moment suchen wir Alternativen in anderen Städte, das aber uns sicher mehr Kosten verursachen wird.
Aus diesen Gründe bitten wir Sie um eine rechtliche Beratung, mit der überprüfen werden kann, eine Schadenersatz beantragen
Wir verfügen einen Rechtsschutz.

Für Ihre Antwort bedanken wir uns sehr im Voraus.

Mit freundlichen Grüssen,
S. Faraci

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