regelmässige Gewinne aus Aktiengeschäften während der Wohlverhaltensphase

Hallo,
Ist es erlaubt, regelmässige Gewinne aus Aktiengeschäften einzubehalten während meiner insolvenz, bzw. wohlverhaltensphase? ohne befürchtung, versagung der restschuldbefreiiung nach ende des verfahrens? bin ich verpflichtet dies meinem treuhänder zu melden?
vielen dank für ihr bemühen zu antworten.
mit freundlichen grüssen

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