Restschuldbefreiung
Befinde mich im Privatinsolvenzverfahren und habe zu Beginn keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt.
Kann ich nun nach Ablauf von 6 Jahren erneut einen Insolvenz Antrag stellen und dann sofort mit Restschuldbefreiung?
Vielen Dank
Joachim DROSS
Sehr geehrter Herr Dross,
in diesem Fall besteht keine Sperrfrist, so dass ein Antrag auf Restschuldbefreiung ohne Wartezeit gestellt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht