Anfrage bezüglich Unternehmensgründung und steuerliche Beratung

Sehr geehrte Damen und Herren von der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei,

ich hoffe, diese E-Mail erreicht Sie wohlbehalten. Ich wende mich an Sie mit einigen spezifischen Fragen hinsichtlich einer geplanten Unternehmensgründung.

Ich besitze eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland und mein Gründungspartner lebt in Südafrika. Inwiefern könnte diese Konstellation Auswirkungen auf die Kosten oder andere rechtliche Aspekte unserer Unternehmensgründung haben?

Bieten Sie auch Unterstützung in steuerlichen Angelegenheiten an? Falls dies nicht der Fall sein sollte, könnten Sie möglicherweise Dienstleister empfehlen, die sich auf Steuerangelegenheiten für Unternehmen spezialisiert haben?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Rückmeldung und freue mich auf eine mögliche Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen,
Herman Maritz

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    anders als bei einer Gründung durch einen Inländer gelten für Gründungen durch Ausländer oder durch eine ausländische Gesellschaft einige Besonderheiten. Während für EU-Bürger Niederlassungsfreiheit gilt, müssen Ausländer eines unionsfremden Staates, der eine Firma in Deutschland gründen möchte, weiterhin beachten, dass sie eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis benötigen. Möchten sie darüber hinaus auch in Deutschland mit der Firma arbeiten, brauchen Sie ein dauerhaftes Arbeitsvisum. All das ist bei Ihrem Partner zu bedenken. Eine Gründung mit Auslandsbezug ist mit einigem Planungs- und bürokratischen Aufwand verbunden. Wir bieten dafür eine kostenlose Erstberatung an. Unser Team erreichen Sie unter 0221 6777 00 55 oder koeln@anwalt-kg.de
    Beste Grüße

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