Titulierte Forderungen
Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler, sehr geehrter Herr Kraus,
ich hätte folgende Frage:
Ein Gläubiger hat kurz vor meinem Antrag auf Privatinsolvenz im Jahr 2014 einen Vollstreckungsbescheid gegen mich erwirkt, die Forderung wurde zur Tabelle angemeldet.
Bleibt der Titel bei der Forderungsanmeldung eigentlich beim Gläubiger?
Ich habe gelesen, dass viele Gläubiger mit titulierten Forderungen auch nach erfolgter Restschuldbefreiung aktiv werden und erneut Geld fordern.
Kann ich den Gläubiger einfach selbst anschreiben und um Herausgabe des Titels bitten oder bringt das nichts?
Vielen Dank im Voraus!
Sehr geehrter Fragesteller,
nach erfolgter Restschuldbefreiung erhält der Titel in der Regel einen Erledigungsvermerk. Sie können auch die Herausgabe des Titels verlangen.
Bei einer Vollstreckung nach der Restschuldbefreiung bleibt die Einrede der erteilten Restschuldbefreiung, bzw. als letzte Maßnahme eine Vollstreckungsgegenklage.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht