Restschuldbefreiung – Insovenz

Sehr geehrte Damen und Herren

Gilt eine Restschuldbefreiund bzw. Anerkennung auch für Gläubiger in der Schweiz. Oder konkret gesagt, bei einer Übersiedlung nach Konstanz mit Wohnung Anmeldung etc. ab 2018. Wie Sie ja bestimmt wissen gibt es in der Schweiz (noch) keine Restschuldbefreiung. Bei mir sind aus dem Jahr 2007 über 2 Mio CHF aufgelaufen, wo ich unmöglich zurückzahlen kann, selbst wenn ich wollte. Bin heute 48 Jahre alt und noch rund 17 Jahre berufstätig.

Besten Dank im Voraus für eine kompetente Antwort.

Freundliche Grüsse
Patrick Tamas

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Tamas,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Schulden in der Schweiz haben, können diese Forderungen grundsätzlich in Deutschland vollstreckt werden. Wenn Sie in Deutschland ein Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung durchlaufen, können diese Verbindlichkeiten in Deutschland nicht mehr vollstreckt werden. In der Schweiz wird die Restschuldbefreiung jedoch nicht anerkannt – das führt dazu, dass diese Verbindlichkeiten in der Schweiz noch vollstreckt werden können. Wenn Sie in der Schweiz Vermögen haben, kann dieses gepfändet werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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