Hallo Herr Kraus, ich bin als Kabelverleger ins Verzeichnis der handwerksähnlichen Berufe eingetragen. Will jetzt gerne dafür eine GmbH gründen. Reicht dafür meine eigene Eintragung aus?
bei besonderen gewerblichen Voraussetzungen wie der Eintragung in ein Verzeichnis muss grundsätzlich die GmbH selbst (NICHT der Gesellschafter/Geschäftsführer) eingetragen werden. Allerdings nimmt diese Eintragung der Geschäftsführer selbst vor. Dabei wird auf seine Einigungsvoraussetzungen abgestellt. Wenn Sie also eine GmbH gründen, wird bei ihrer Eintragung auf Ihre Eintragung faktisch Bezug genommen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus
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Sehr geehrter Fragesteller,
bei besonderen gewerblichen Voraussetzungen wie der Eintragung in ein Verzeichnis muss grundsätzlich die GmbH selbst (NICHT der Gesellschafter/Geschäftsführer) eingetragen werden. Allerdings nimmt diese Eintragung der Geschäftsführer selbst vor. Dabei wird auf seine Einigungsvoraussetzungen abgestellt. Wenn Sie also eine GmbH gründen, wird bei ihrer Eintragung auf Ihre Eintragung faktisch Bezug genommen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus