Restschuldbefreiungsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren, am 03.11.22 wurde ich von meinem Insolvenzverwalter informiert das daß Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und nun in das Restschuldbefreiungsverfahren übergegangen ist. Nun wollte ich mich informieren ob es jetzt möglich ist die sondervereinbahrung für das p Konto zu kündigen, da ja jetzt auch der Insolvenzverwalter nicht mehr vom Konto pfänden darf .
Mit freundlichen Grüßen
J.f
Sehr geehrte/r Fragesteller/in
auch nach der Restschuldbefreiung kommt es mitunter noch vor, dass Insolvenzgläubiger versuchen, Forderung durch Pfändung zu befriedigen. Es kann sinnvoll sein, das Konto als P-Konto fortzuführen, bis Sie etwaige Pfändungen auf dem Konto beseitigt haben.
Beste Grüße