Riesterrente Rückkaufswert
Guten Tag,
befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Habe meine Riesterrentenversicherung gekündigt.
Die Versicherung hat beim Treuhänder angefragt ob er noch Anspruch auf den Rückkaufswert hat. Der Treuhänder hat geantwortet das er auf das Geld was ausgezahlt
wird nicht mehr zugreifen kann.
Frage: Kann ich mir sicher sein das der Treuhänder im Nachhinein nicht doch noch die an mich ausgezahlte Summe einfordert?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
die Riester-Rente ist nur unter bestimmten Voraussetzungen pfändbar:
Sollte dies bei Ihnen gegeben sein, so gilt der Betrag als Neuerwerb in der Wohlverhaltensperiode und wäre daher nicht pfändbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht