Riesterrente Rückkaufswert

Guten Tag,
befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Habe meine Riesterrentenversicherung gekündigt.
Die Versicherung hat beim Treuhänder angefragt ob er noch Anspruch auf den Rückkaufswert hat. Der Treuhänder hat geantwortet das er auf das Geld was ausgezahlt
wird nicht mehr zugreifen kann.
Frage: Kann ich mir sicher sein das der Treuhänder im Nachhinein nicht doch noch die an mich ausgezahlte Summe einfordert?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    die Riester-Rente ist nur unter bestimmten Voraussetzungen pfändbar:

    • wenn der Vertrag „im Zeitpunkt der Pfändung förderfähig war,
    • der Schuldner bereits einen Zulagenantrag für die entsprechenden Beitragsjahre gestellt hatte
    • und die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage vorlagen.

    Sollte dies bei Ihnen gegeben sein, so gilt der Betrag als Neuerwerb in der Wohlverhaltensperiode und wäre daher nicht pfändbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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