Rückstände Krankenkasse nach Restschuldbefreiung aus unerlaubter Handlung

Hallo,
seit 12/2016 habe ich die Restschuldbefreiung nach einer “Firmeninsolvenz”. Mehrere KK haben die nicht abgeführten AN-Anteile “pauschal” als Schulden aus unerlaubter Handlung angemeldet. Hier habe ich insgesamt widersprochen, da die Beträge und Zeiträume nicht nachvollziehbar waren. Danach habe ich weiter nichts gehört. Mindestens ab Zahlungsunfähigkeit kann es doch kein Vorsatz sein.. Generell ist Vorsatz m.M.n. heftig.. Die KK sind in der Insolvenztabelle aufgeführt mit der Bemerkung, dass ich Widerspruch bzgl. “Forderung aus…” eingelegt habe. Darunter die Bemerkung “Forderung aus…”. Nun nach der RSB kommt die erste KK auf mich zu die offenen Beträge zu zahlen. Definitiv ist hier jetzt auch der Zeitraum falsch. Mein Gewerbe wurde zu früher abgemeldet/AN zu früher gekündigt.. Und die Beträge kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Haben Sie einen Rat für mich, wie ich mich nun verhalten soll? Muss ich zahlen? Wer müsste die Feststellungsklage führen? Vielen Dank für einen Tipp!!

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Mit dieser Thematik haben wir uns in folgenden Artikel ausführlicher beschäftigt:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/allgemein-insolvenzrecht/vollstaendige-restschuldbefreiung-trotz-%C2%A7-266a-stgb-so-verteidigen-sie-sich-gegen-den-schadensersatzanspruch-der-krankenkassen-in-der-insolvenz/

    Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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