Auto ( Finanzierung )

Hallo und guten Tag,

ich stehe kurz davor einen Antrag zu stellen.
Meine Frage …. ich habe im Dezember 2016 ein gut gebrauchtes Auto Finanziert.
Muss diese Finanzierung mit angegeben werden ?
Diese Rate könnte ich weiterhin bedienen.

Vielen Dank

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Kellner,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich müssen Sie ebenfalls diese Finanzierung angeben. Der Gläubiger hat nach aller Wahrscheinlichkeit nach sich das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten. In diesem Fall hat der Gläubiger ein sogenanntes Absonderungsrecht – er wird in der Insolvenz bevorzugt befriedigt. Wenn Sie das Auto behalten möchten, empfehle ich Ihnen den folgenden Artikel zur Lektüre:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/auto-in-privatinsolvenz-so-behalten-ihr-auto/

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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