Umschulung

Ist eine Umschulung und/oder Weiterbildung während der Wohlverhaltensphase möglich? Und muss ich in dem gelernten Beruf (Friseurin) bleiben , wenn in diesem keine Arbeitsnot herrscht , auch wenn ich in einem anderen Beruf mehr erwirtschaften könnte ?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    grundsätzlich besteht auch in der Wohlverhaltensphase die Erwerbsobliegenheit, das heißt die Pflicht, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Da davon auszugehen ist, dass Sie im Rahmen der Umschulung kein oder nur ein deutlich reduziertes Gehalt beziehen werden, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit. Dies könnte unter Umständen akzeptiert werden, wenn die Umschulung schnell abgeschlossen ist und im Anschluss ein deutlich erhöhtes Gehalt zu erwarten ist. Grundsätzlich kommt es darauf an, welche Variante voraussichtlich eine bessere Befriedigung der Gläubiger ermöglicht.
    Bitte besprechen Sie den Fall daher mit Ihrem Insolvenzverwalter.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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