Schlußverteilung Insolvenz erst nach Steuererklärung des Folgejahres der I.eröffnung?

Guten Tag,
nun habe ich noch eine kleine Frage. Hängt der Abschluß des Insolvenzverfahrens vom Steuerbescheid des Jahres, welches auf das Jahr der Insolvenzeröffnung folgt ab?
Oder liegt das im Ermessen des Insolvenzverwalters.
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

BG
Dorothea Weiß

2 Kommentare
  1. Dorothea W.
    says:

    Sehr geehrter Herr Ghendler,
    vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Meine Frage bezieht sich jedoch nicht auf den Erhalt möglicher Erstattungen. Ich würde gerne wissen, ob der Abschluß des Insolvenzverfahrens immer erst nach dem Steuerbescheid des Folgejahres der Insolvenzeröffnung erfolgt?

    Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.

    BG
    Dorothea Weiß

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Weiß,

    ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage auf den Erhalt von etwaigen Erstattungen bezieht.

    Mithin empfehle ich Ihnen diesen Beitrag auf unserer Homepage:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/steuererstattung_insolvenzrecht/

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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