Vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Guten Tag,
aktuell befinde ich mich im eröffneten Insolvenzverfahren.
Es besteht ja die Möglichkeit der vorzeitigen Restschuldbefreiung nach 5 Jahren, vorausgesetzt die Verfahrenskosten wurden bis dahin gedeckt.
Wenn genug Masse vorhanden ist, sollte das ja aus der Masse erfolgen. Gehören die monatlichen Beträge aus dem pfändbaren Einkommen auch zur Masse und werden zur Kostendeckung herangezogen?
Muß ich einen besonderen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen – wenn ja zu welchem Zeitpunkt?
Oder erfolgt das automatisch? Informiert der Insolvenzverwalter (später Treuhänder) uns darüber?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

BG
Dorothea Weiß

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Weiß,

    wir dürfen uns für Ihre Fragen bedanken. Zu dieser Thematik hat mein Kollege, Herr RA Kraus, ein sehr umfassendes Informationsvideo auf unserer Homepage publiziert:

    https://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz-recht/verkuerzte-insolvenz-in-5-jahren/

    Ihnen noch ein angenehmes Wochenende.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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