Selbstständigkeit in der Insolvenz
Hallo,
ich bin seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz. In dieser Zeit habe ich mich weitergebildet und möchte mich nun selbstständig (nebenberuflich) machen. Das es geht ist klar, solange ich meine finanzielle Situation nucht schlechter wird.
Nun meine Frage.
Wenn ich eine UG gründe, kann ich ja von dieser Angestellt werden und normalen Lohn beziehen, welche dann auch meine Einnahmen angerechnet werden. Wie sieht es mit den Einnahmen der UG aus? Sind diese Pfändbar oder werden diese irgendwo angerechnet? Würde es gerne wissen, da ja von der UG auch Miete bezahlt werden soll und noch zusätzlich Rücklagen gebildet werden müssen.
Vielen Dank schonmal und schönen Abend noch.
Sehr geehrter Fragesteller,
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt