es ist in der Tat möglich, das Auto zu verkaufen, wenn der Widerruf bereits erklärt, aber noch kein Urteil bzw. außergerichtlicher Vergleich erzielt wurde. Dann geben Sie natürlich nicht mehr das Auto zurück, aber der erlöste Kaufpreis wird mit der Rückerstattung des Darlehensbetrags verrechnet. Es ist allerdings nicht möglich, den Widerruf erst nach dem Verkauf des Autos zu erklären.
Gerne prüfen wir kostenlos Ihre Unterlagen. Laden Sie die Unterlagen einfach unter https://anwalt-kg.de/bankenrecht/dokumenten-upload/ hoch.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Sehr geehrte Frau Schulz,
es ist in der Tat möglich, das Auto zu verkaufen, wenn der Widerruf bereits erklärt, aber noch kein Urteil bzw. außergerichtlicher Vergleich erzielt wurde. Dann geben Sie natürlich nicht mehr das Auto zurück, aber der erlöste Kaufpreis wird mit der Rückerstattung des Darlehensbetrags verrechnet. Es ist allerdings nicht möglich, den Widerruf erst nach dem Verkauf des Autos zu erklären.
Gerne prüfen wir kostenlos Ihre Unterlagen. Laden Sie die Unterlagen einfach unter https://anwalt-kg.de/bankenrecht/dokumenten-upload/ hoch.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt