Steuerrückerstattung
Ich hab im Mai Steuererklärung , gemeinsame Veranlagung ( Steuerklasse 4/4 mit einem Kind) mit meiner Noch-Ehe-Frau. Wir leben getrennt seit 2/2014 und sind kein Paar mehr. Am 25.07.2017 hab ich den Insolvenzantrag unterschrieben, diese Insolvenzverfahren wurde am 27.7.2017 eröffnet. Mein Steuerbescheid kam am 01.08.2017. das Geld wurde an mich ausgezahlt vom Finanzamt. Von meinem Steuerberater erfuhr ich den abzuführenden Anteil an meine Noch-Ehe-Frau(391€)! Der Rest von 1893€ soll ich jetzt dem Insolvenzverwalter überweisen. Ist die Steuerrückerstattung voll pfändbar? Darf ich davon z.B. Eine Kfz-Windschutzscheibe mit Selbstbeteiligung von 150€ austauschen lassen über die Kfz-Versicherung und darf ich mir noch für den Arbeitsweg noch Winterreifen davon kaufen?
Am 10.8.17 bekam ich Post vom Insolvenzverwalter mit der Bitte der Überweisung bis 24.8.17 des Betrages !
Haben Sie hierzu Paragrafen oder Gerichtsurteile?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Kolz,
eine Steuerrückerstattung für den Veranlagungszeitraum vor der Insolvenz und während der Insolvenz sind grundsätzlich in voller Höhe pfändbar. Sie haben nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ihre Verpflichtungs- und Verfügungsbefugnis über Ihre Vermögen verloren, § 80 Abs.1 InsO. Sie müssen den Betrag in voller Höhe an die Insolvenzmasse auskehren. Wenn Sie der Aufforderung des Insolvenzverwalters nicht nachkommen, droht Ihnen die Versagung der Restschuldbefreiung.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt