KFZ Verkauf

Guten Tag liebe Anwältin, lieber Anwalt, liebes Rechtsteam,
ich habe vor 1,5 Wochen ein KFZ gekauft zum Preis von 13500€.
Der Wagen ist 3 Jahre alt mit einer Laufleistung von 97000 KM. Der Verkäufer ist ein mittelgroßer Autohändler. Im vergleich war der Wagen um ca 1000€ günstiger gegenüber anderen. Der Verkäufer versicherte mir er verkaufe das Auto für einen sehr guten Kunden und tritt nur als Vermittler auf. Jetzt gibt es ungereimtheiten. Der Verkäufer sagte der Vorbesitzer besaß den Wagen ca 1 Jahr. Der Verkäufer sagte noch er müsse noch neuen TÜV auf den Wagen machen und schick mir dann die Papiere zu. So habe ich den Kaufvertrag wo die Daten des Vorbesitzers als Verkäufer drin stehen und der Verkäufer im Auftrag unterschrieben hat unterschrieben und 500€ angezahlt.
Jetzt fiel mir auf das der Vorbesitzer erst am 20.5.2020 den Wagen angemeldet hatte und an 28.5.2020 wieder anmeldete. Und aus den Papieren die mir zugeschickt wurden konnte ich weiter entnehmen das der Wagen schon seid 2.6.2020 neuen TÜV hatte und ich habe rausbekommen das der wahre Grund für die verzögerung die Tatsache war das der Händler den Fahrzeugbrief bei der Bank auslösen musste.
Meine Frage ist nun: Kann ich aufgrund der Tatsache das der Fahrzeugbrief noch bei der Bank war und der Wagen folglich noch nicht voll bezahlt war vom Kaufvertrag zurück treten?
Im Kaufvertrag steht ” Der Verkäufer garantiert das das KFZ sein unbeschränktes Eigentum ist”
Dies war ja eine Lüge. Im Kaufvertrag stand ausserdem das der Wagen neuen TÜV bekommt, und der TÜV schon 7 Tage alt ist.
Die Papiere sind bei einem KFZ Zulassungsservice und werden morgen fertig sein. Das heisst ich habe den Wagen dann bereits angemeldet. Der Wagen steht noch beim Händler.
Normalerweise wären das für mich kleinigkeiten. Auch wenn ein Wagen ausgelöst werden muss wäre es kein Problem. Aber die unehrlichkeit hat mein Vertrauen erschüttert und wenn ein frisch finanzierter Wagen nach 8 Tagen abgegeben wird macht mich das zu misstrauisch. Ich danke sehr für Antworten und wünsche einen schönen sonnigen Sonntag.
Liebe Grüße Eleonore

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Eleonore,

    vielen Dank für Ihre Frage.
    Grundsätzlich kann ein Mangel am Fahrzeug einen Grund darstellen, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ein Mangel liegt dann vor, wenn das Fahrzeug beim Kauf nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Dazu gehört auch die von Ihnen genannte Aussage darüber, dass das Fahrzeug im Eigentum des Verkäufers stand.
    Solange allerdings der eigentliche Eigentümer, also die Bank, keine Anstalten macht, das Auto zurückzuverlangen, besteht in der Regel kein Rücktrittsrecht. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass es sich um einen erheblichen Mangel handelt, wegen dem Sie beispielsweise das Fahrzeug nicht nutzen können.
    Bitte beachten Sie, dass ich in diesem Rahmen keine umfassende und verbindliche Auskunft geben kann. Hierzu wäre eine kostenpflichtige Beratung erforderlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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