unerlaubte Handlung

Guten Tag,
befinde mich seit Februar im Insolvenzverfahren. Ein Gläubiger wirft mir eine unerlaubte Handlung vor. Habe dem Inkassounternehmen eine Ratenzahlung von 5 Euro monatlich vorgeschlagen(185Euro), jetzt kam dafür die Bestätigung. Ich soll aber schriftlich bestätigen per Unterschrift das ich weder zahlungsunfähig bin, noch mich im Insolvenzverfahren befinde.
Frage: Darf ich das überhaupt machen da ich mich ja im Insolvenzverfahren befinde?
Warte vor Unterschrift noch auf das Einverständnis von meinem Insolvenzverwalter.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Sie sollten grundsätzlich beim Abschluss von Verträgen keine Falschangaben tätigen. Da es sich bei der Bestätigung des Inkassounternehmens wohl um einen Vordruck handelt, könnte hier ein klärender Anruf hilfreich sein.

    Sollte Ihrerseits allerdings keine unerlaubte Handlung begangen worden sein, sollten Sie die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen dagegen anwaltlich prüfen lassen. Gerne können wir Ihnen diesbezüglich behilflich sein. Bitte wenden Sie sich an unser Sekretariat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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