Verfahrenskosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin mit meiner Privatinsolvenz endlich durch, habe jetzt den Bescheid vom Amtsgericht über die Verfahrenskosten erhalten. Ich möchte einen Antrag auf Niederschlagung stellen und benötige dazu Ihren Rat. Ich bin mittlerweile im Ruhestand und beziehe eine Altersrente in Höhe von 1.252,99 Euro.
Davon muss ich allerdings bis zum 15.07.2025 monatlich 30,00 Euro an die ikk classic abführen. Hierbei handelt es sich um “Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung”. Ich habe es offensichtlich versäumt dagegen rechtzeitig Einspruch einzulegen. Weiterhin zahle ich monatlich 51,57 Euro an meine Krankenkasse. Ich habe jahrelang in eine betriebliche Altervorsorge eingezahlt wodurch sich die monatlichen Versicherungsbeiträge an die TKK verringerten. Die Altervorsorge wurde mir im letzten Jahr ausgezahlt und ich muss nun die Differenz der verringerten Beiträge zurückzahlen (darüber wird man bei Abschluss leider nicht aufgeklärt). Meine Frage ist nun, muss ich die Auszahlung meiner betrieblichen Altersvorsorge angeben? In der Privatinsolvenz wurde sie aussen vorgelassen.

Ich bedanke mich im voraus für eine kurzfristige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich gilt gemäß § 4b InsO, dass für die Beurteilung sowohl Einkommen als auch Vermögen betrachtet werden.
    Die Altersvorsorge könnte jedoch gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 SGB XII geschützt sein und würde dann nicht als Vermögen herangezogen. Ob dies der Fall ist, kann ich im Rahmen des kostenfreien Forums leider nicht beurteilen, ich bitte um Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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