WVP und Vermögen mehren

Sehr geehrter Herr Kraus,

zunächst mal vielen dank für Ihr aufschlussreiches Video zum Insolvenzverfahren!

Ich bin in der WVP und habe gelesen, dass man in der WVP mit dem bescheidenen Ersparten
an der Börse mit Aktien handeln darf. Ist das wahr? Wenn ja, wie ist das mit der Steuererklärung?
Hier muss ich ja eventuelle Gewinne angeben und versteuern. Mein Insolvenzverwalter macht auch die Steuererklärung. Kann er das überhaupt von mir verlangen oder bin ich frei in meiner Wahll?
Ich bin Rentner und mache noch einen 450 € Job.

Freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen, Gregorios

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    zunächst vielen Dank für das Lob.
    In der Tat darf man in der Wohlverhaltensphase wieder Ersparnisse bilden und diese verwenden, wie man möchte, auch zum Aktienhandel.
    In der Wohlverhaltensphase ist nur das Arbeitseinkommen abzuführen, Einkommen aus Aktienhandel ist nicht davon umfasst.
    In dieser Zeit sind Sie wieder selbst für die Abgabe der Steuererklärung verantwortlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert