UG Gründung

Hallo,
da eine UG nicht zwangsläufig in eine GmbH gewandelt werden muss, kann ich das “angesammelte” Stammkapital entsprechend des Geschäftszweckes verwenden?

Sprich die möglichen €25.000 für den Zweck der Gesellschaft verwenden?

Vielen Dank
Scapaflow

3 Kommentare
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr O.,

    auch bei einer rein vermögensverwaltenden Gesellschaft kann das Stammkapital entsprechend des Satzungszwecks verwendet werden. Wie Sie das Geld investieren ist letztlich Sache der Gesellschafter. Sie dürfen das Stammkapital lediglich nicht wieder von der Gesellschaft in Ihr Privatvermögen überführen.

    Gerne können wir Sie zu weiteren Fragen auch kostenlos Beraten. Rufen Sie uns dazu einfach an unter: 0221 67770050

    Mit freundlichen Grüßen,
    Andre Kraus

  2. Scapaflow
    says:

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Und wenn der Satzungszweck eine VVG ist -> dann auch als Invest in ein Depot?

    Hintergrund ist, ich möchte eine UG Holdingstruktur aufbauen die mein “Vermögen” verwaltet. Die kümmert sich nur um mich und deshalb ist mir der potentielle Renomee-Vorteil einer GmbH im Grunde egal – jedoch wäre es ja nicht so schön, wenn die 25k nicht für mich arbeiten würden, ab einen gewissen Zeitpunkt.

    Vielen Dank
    Alexander O.

  3. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Fragesteller,

    vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage. Die für die GmbH eingezahlten 25.000 € Stammkapital können für den Satzungszweck der Gesellschaft verwendet werden. So können damit Fahrzeuge oder Produktionsmittel angeschafft, Mitarbeiter eingestellt oder in andere Gesellschaften investiert werden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Andre Kraus

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