Verkürzung Insolvenzzeit

ich befinde mich seit Juli 2020 in Privatinsolvenz da mein Anwalt damals meinte er wüsste nicht wie lange das neue Gesetz noch auf sich warten ließe.
Jetzt sehe ich aus ihrer Tabelle das meine Insolvenzdauer 5 Jahre und ein Monat betrüge.
Meine Frage ich habe ca 150000 Euro Verbindlichkeiten und verdiene 3000 Euro Netto plus Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Folglich belauft sich meine jährlichen Zahlungen auf ca 15-16000 Euro.
Beim alten Insolvenzrecht war es doch so geregelt das man auch nach 3 Jahren gehen konnte wenn man 35 % getilgt hatte und wenn man generell etwas gezahlt hatte nach 5 Jahren gibt es beim neuen Recht auch so eine Abstufung?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragestellerin,

    wir als auf Insolvenzrecht spezialisierte KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei bedanken uns für Ihr Interesse an unserem kostenfreien Erstberatungsangebot zum Thema Schulden und Entschuldung. Gerne möchten wir Ihre Frage zur neuen Regelung der Privatinsolvenz beantworten.

    Seit dem 1. Oktober 2020 besteht die Möglichkeit einer Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre, wenn der Schuldner die Verfahrenskosten sowie mindestens 35% der Gläubigerforderungen innerhalb dieser Zeit begleichen kann.

    Eine vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens ist jedoch auch nach dem neuen Insolvenzrecht möglich, wenn der Schuldner seine Schulden beglichen hat und die Verfahrenskosten gedeckt sind. In diesem Fall kann das Gericht auf Antrag des Schuldners die Restschuldbefreiung bereits vor Ablauf der 3 Jahre aussprechen.

    Es ist jedoch zu beachten, dass die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens in der Praxis eher selten vorkommt und eine individuelle Prüfung durch einen Insolvenzanwalt erforderlich ist.

    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und empfehlen Ihnen , eine kostenfreie Erstberatung in unserer Kanzlei zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.

    Wir weisen darauf hin, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist und eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht dringend empfohlen wird.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

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