vorweggenommene Erbschaft

Ich bin in der Wohlverhaltensphase.Schuldensumme gesamt ca. 38.000 €.
Ich habe eine Schwester, die mein Elternhaus übernehmen möchte, obwohl meine Mutter noch lebt. Diesse ist allerdings bereit auf das Haus zu verzichten. Haus steht auf dem flachen Land und ist extrem sanierungsbedürftig. Meine Schwester wäre bereits mir 45.000 € zu bezahlen.
Wird der Treuhänder das genehmigen und welchen Betrag müßte ich an den Treuhänder abführen?.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    eine vorweggenommene Erbschaft folgt leider in der Insolvenz den gleichen Regeln wie eine “echte” Erbschaft, gemäß § 295 Abs. 2 InsO. Sie müssten dann die Hälfte des Betrags herausgeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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