UG hat keinen Gesellschafter mehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Geschäftsführer einer UG und musste nun feststellen, dass die alleinige Gesellschafterin (eine Limited) in England aus dem Gesellschaftsregister von Amtswegen gelöscht wurde. Kann ich die Löschung/Auflösung der UG dennoch betreiben ?

Mit freundlichem Gruß
J. Streubel

1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Streubel,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne können wir Sie zur Schließung Ihrer Gesellschaft beraten, rufen Sie uns am besten einfach zu einem kostenlosen Erstberatungsgespräch an unter: 0221 67770050
    Grundsätzlich sollte die Löschung Ihrer UG nach wie vor möglich sein. Es kann jedoch passieren, dass das Gericht/das Finanzamt eine Anfrage an die britischen Behörden stellt, und diese die Löschung rückgängig machen o.ä.
    Dann könnte die Auflösung der Gesellschaft problematisch sein.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Andre Kraus

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