Vorzeitige Restschuldbefreiung

Sehr geehrter Herr Ghendler,

vielen lieben Dank für Ihre Großartige Hilfe in Bezug auf vorzeitige Restschuldbefreiung.

Ich habe mich, wie von Ihnen geraten, gleich mit dem Treuhänder in Verbindung gesetzt und siehe da….Alle Kostendes Verfahrens wurden längst beglichen!!!

Ohne Sie hätte ich das gar nicht gewußt Herr Ghendler!

Vielen lieben Dank!

Jetzt habe ich aber diesbezüglich ein komisches Problem.
Die Sachbearbeiterin des Treuhänders hat mir dann gesagt ich kann die Verkürzung formlos beim AG beantragen, was ich auch gleich tat.
Jetzt habe ich eine Antwort vom AG bekommen die besagt, Sie raten mir meinen Antrag zurück zuziehen und ihn unmittelbar vor Ablauf der Abtretungserklärung (16.09.2019) erneut zu stellen, sonst würde er jetzt als unzulässig zurückgewiesen werden! (§300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO, i.S.d).
HÄ???? Was heißt jetzt das? Bin ich zu früh dran obwohl die Verfahrenskosten beglichen wurden und wann wäre dann der richtige Zeitpunkt?
Soll ich meinen Antrag wirklich jetzt zurück ziehen?
Vielen lieben Dank für Ihre super Hilfe!!!

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