vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren
Bei meinem Mann läuft das Privatinsolvenzverfahren seit 09.06.2015, jetzt hat er den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren gestellt.Da ja am 09.06.2020 die 5 Jahre um sind und er ja den Antrag innerhalb der 5 Jahresfrist stellen muss. Jetzt wurde der Antrag vom Gericht zurückgewiesen, da der Antrag verfrüht gestellt wurde. Wann muss er denn nun wirklich den Antrag stellen, damit er in den Genuss kommt, nach 5 Jahren die Restschuldbefreiung zubekommen. Ist es ratsam dann den Antrag , wenn am 09.06.2020 die 5 Jahre um, kurz ( 1 Monat ) davor oder erst danach zustellen. Nach dem 09.06.2020 wäre für doch nicht mehr innerhalb der 5 Jahresfrist. Wir wollen doch nichts falsch machen, nur wegen Formfehler. Ich hoffe Sie können uns helfen. Danke für ihre Antwort.
Sehr geehrte Fragestellerin,
wir haben auch erst wenige Erfahrungswerte, aber bereits häufiger haben Mandanten von einer Ablehnung eines frühzeitig gestellten Antrags berichtet.
Wir würden Ihnen raten, den Antrag ca. drei Monate vor Ablauf der fünfjährigen Frist zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht