Steuerschulden Insolvenz

Hallo zusammen

ich befinde mich nun seit 2016 in der Insolvenz. Bis heute hat meine Wohlverhaltensphase laut Verwalter nicht begonnen da immer noch Unklarheiten bzgl.angemeldeten Forderungen bestehen. Allein das find ich schon merkwürdig da es sich um insgesamt 12 klar Benannte Gläubiger handelt, es halt nur eine Zwangsversteigerung von Eigentum gab welche aber auch schon im Mai 2018 stattfand. Aber dies is nicht mein Hauptproblem da das Gericht schon einen Termin bzgl. Restschuldbefreiung festgelegt hatte.
Der Insolvenzverwalter hat sich direkt mit meinem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt und bekommt von diesem den überschüssigen Betrag gezahlt. Genauso lief das bei meinen Krankengeldzahlungen.
Nun habe ich durch diese Krankengeldzahlungen aber Steuerschulden angesammelt und soll diese aus meinem Freibetrag bezahlen. Dies irritiert mich nun doch sehr, da diese während der Insolvenz ja angefallen sind.
Ich sehe das so, normal wird der Lohn minus steuern und Versicherung ja genommen, davon der Freibetrag an mich ausgezahlt und der Rest an den Insolvenzverwalter. Nun wird das ja vom Krankengeld nicht getan, da werden nur die Versicherungen von gezahlt und die Steuern über die Steuer dann an mich direkt weiter geleitet.
Mir wurde es so erklärt, die Krankengeldzeit wird bei der jährlichen Berechnung mit Höchssatz berechnet, wodurch sich dann am Ende des Jahres die Schulden ergeben.
Müsste dann nicht der Verwalter aus dem einbehaltenen Geld, welches ja über meinem Freibetrag lag diese Schulden begleichen da sie ja durch eine Lohnersatzleistung entstanden wo er sich die überschüssigen Beträge hat überweisen lassen?

Find das recht kurios und erhalte leider auch keine ordentliche, für mich verständliche Erklärung vom Verwalter.

Wäre super wenn es mir mal jmd erklären könnte oder mir sagen kann wie ich weiter vorgehen sollte.

Gruß und danke im Vorraus

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    ich bitte Sie zu beachten, dass eine ausführliche Rechtsberatung in diesem Rahmen nicht stattfinden kann.
    Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, das Krankengeld ist zwar steuerfrei, bei der Ermittlung des Steuersatzes für das restliche Einkommen wird jedoch der insgesamt erhaltene Betrag, also das reguläre Gehalt plus Krankengeld, zusammengerechnet und der dafür gültige Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen angewendet. So kommt es zu der Nachzahlung. Es handelt sich also um einen anderen Fall als den der Nachzahlung aufgrund der Steuerklassenwahl.

    Grundsätzlich ist es so, dass Steuernachzahlungen aus dem unpfändbaren Einkommen bestritten werden müssen. Ich bitte um Verständnis, dass dieses Forum kein Ersatz für eine Prüfung Ihres individuellen Falles sein kann. Daher kann ich nicht beurteilen, ob in Ihrem Fall ein Antrag an den Insolvenzverwalter auf Prüfung der Nachzahlung und ggf- Übernahme eines Teils der SUmme Aussicht auf Erfolg hätte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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