Zahlung Gerichtskosten und Insolvenzverwalter nach 6 Jahren

Hallo Team, was wenn man die Gestundeten Kosten nicht begleichen kann? Es kann doch nicht sein, dass man nach der Zeit sofort wieder Schulden machen muss um diese zu Tilgen?
Danke für Ihre Antwort

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wenn die Kosten nach Abschluss des Insolvenzverfahrens weiterhin aufgrund geringen Einkommens nicht gezahlt werden können, so wird entweder eine Ratenzahlung vereinbart oder die Stundung verlängert (Nullraten).
    In Fällen von sehr geringem Einkommen werden die Kosten letztendlich ganz erlassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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