Zahlung Gerichtskosten und Insolvenzverwalter nach 6 Jahren
Hallo Team, was wenn man die Gestundeten Kosten nicht begleichen kann? Es kann doch nicht sein, dass man nach der Zeit sofort wieder Schulden machen muss um diese zu Tilgen?
Danke für Ihre Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn die Kosten nach Abschluss des Insolvenzverfahrens weiterhin aufgrund geringen Einkommens nicht gezahlt werden können, so wird entweder eine Ratenzahlung vereinbart oder die Stundung verlängert (Nullraten).
In Fällen von sehr geringem Einkommen werden die Kosten letztendlich ganz erlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht