Wohlverhaltensperiode

Guten Tag,
ich habe folgendes Problem. Ich bin in der Wohlverhaltensperiode und habe von der Versicherung einen kaskoschaden ausgezahlt bekommen. Ich habe ein P-Konto. Nun hat die Bank einen Teil an mich ausgezahlt (bis zur monatlichen Freigrenze) den darüberhinaus gehenden Betrag hat die Bank an die auf meinem Konto – noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden Pfändungen – an die Gläubiger ausgezahlt. Die Bank sagt nun sie hat keine Kenntnis von meiner Insolvenz, da der Insolvenzverwalter dies nicht mitgeteilt hat. Der Insolvenzverwalter sagt, er muss das der BAnk nicht mitteilen und ich soll nun über einen Anwalt versuchen das Geld zurückzuholen. Stimmen es das der Insolvenzverwalter der BAnk nicht mitteilen muss? Habe ich überhaupt noch eine Chance das Geld zurückzukriegen? Was wäre die richtige Vorgehensweise?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Nach § 294 InsO sind Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners im Zeitraum der Wohlverhaltensphase nicht möglich. Die Bank prüft im Rahmen des P-Kontos nicht, ob Forderungen begründet sind oder ob ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen eröffnet ist. Die Bank gibt lediglich die Beträge oberhalb des Freibetrages an pfändende Gläubiger oder den Insolvenzverwalter frei. Es ist äußerst schwierig solche Beträge von den Gläubigern zurückzufordern. Außerdem gehe ich davon aus, dass die Beträge pfändbar wären und der Treuhänder diese raus verlangen könnte.

    Je nachdem wie hoch die Forderung ist, sollten Sie ein kostenpflichtiges Vorgehen in Erwägung ziehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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