Wiederruf eines 2 Jahre alten Vw Diesels

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin so eben auf sie aufmerksam geworden. Meine Frage ist jetzt wie hoch stehen die Chancen, diesen Wiederruf durch zu bekommen. Und was würde mich das ca. an sie kosten bzw. wie viel der zurück zu bekommenden Summe erhalten Sie, da ich keine Rechtsschutz habe?

Mit freundlichen Grüßen

Kristopher Kupke

4 Kommentare
  1. Özen
    says:

    Schönen guten Tag,

    ich habe meinen Darlehensvertrag überprüfen lassen.
    Ergebnis: ” Die Prüfung Ihrer Unterlagen hat ergeben, dass bei Ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Widerruf vorliegen, weil die von der VW Bank GmbH verwendeten Vertragsunterlagen nicht den zwingenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen.”
    Daraufhin habe ich den Darlehensvertrag widerrufen (Musterschreiben). Die VW Bank hat geantwortet, das sie die vom Gesetzgeber vorgesehene Widerrufsmuster verwendet hat.
    Erst jetzt wird die Sache zu einem Rechtschutzfall lt. Versicherung. Jedoch zögere ich damit zum Rechtsanwalt zu gehen.
    Im Internet suche ich seit Wochen, ob jemand schon Erfolg hatte. Keiner berichetet darüber das er sein Auto zurück geben und sein Geld erhalten hat.

    Haben Sie Erfahrungsberichte oder selber Erfolg in dieser Sache gehabt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Özen

  2. Patrick
    says:

    Gilt das auch bei Fahrzeugen die nach einem unverschuldeten Unfall repariert wurden gekauft wurde dieser 2016.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      wenn der Unfallschaden fachmännisch wieder repariert wurde, dann wird der Schaden beim Widerruf nicht vom Rückzahlbetrag abgezogen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  3. Andre Kraus
    says:

    Guten Tag Herr Kupke,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich haben Verbraucher ein Recht zum Widerruf des Darlehensvertrages bei KFZ-Krediten, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder die notwendigen Pflichtangaben nicht vollständig im Vertrag enthalten sind. Ob dies der Fall ist, bedarf es einer Prüfung der Vertragsunterlagen.

    Gerne können wir uns Ihren Vertrag im Rahmen unserer kostenlosen Vertragsprüfung ansehen und anschließend mit Ihnen in einem Telefonat alle weiteren Schritte besprechen. Sie können uns den Vertrag an widerruf@anwalt-kg.de senden oder die Upload Funktion unter https://anwalt-kg.de/bankenrecht/dokumenten-upload/ hochladen.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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