Zuverdienst bei Privatinsolvenz
Guten Tag,
ich bin in der Wohlverhaltensperiode im 3. Jahr erwerbsgeminderter Rentner und habe eine monatliche Rente von 1029 Euro
ich bin allerdings ehrenamtlich für 2 Stunden am Tag tätig und soll ab Januar eine Aufwandsentschädigung von ca 80 Euro erhalten
Muss ich das dem Insolvenzverwalter melden
oder wie ist der Vorgang vom Prozedere
anrufen schreiben oder wie
ich liege ja dann immer noch unter den Pfändungsfreibetrag denn wenn der überschritten wird mindert sich eh zuviel erhaltene Geld vom Konto
Sehr geehrter Fragesteller,
diesen Umstand sollten Sie dem Insolvenzverwalter per Brief, Mail oder Fax mitteilen. Selbstverständlich brauchen Sie sich nicht wegen einer möglichen Pfändung zu sorgen. Gem. § 850a Nr. 3 ZPO sind Aufwandsentschädigungen, die Sie für eine ehrenamtliche Tätigkeit erhalten, nicht pfändbar.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt