Zweites Konto eröffnen während Wohlverhaltensphase

Darf ich ein zweites Konto (z.B. Taschengeldkonto) eröffnen?
Das ist ein Vorschlag meiner gesetzlichen Betreuung, da wir mein P-Konto (ohne Pfändung) zum Monat auf 0€ haben müssen. Ich möchte das Geld nicht zu Hause haben und außerdem wieder eine Kontokarte.

Geht das während der Insolvenz? Bekomme ich mit der miesen Schufa überhaupt ein Konto? Und was muss ich dann beachten?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich ist es möglich, in der Insolvenz ein zweites Konto zu eröffnen. Dieses Konto genießt jedoch keinen Pfändungsschutz und ist daher nicht vor einer Pfändung durch den Insolvenzverwalter geschützt. Desweiteren müsste, je nachdem in welcher Phase der Insolvenz Sie sich befinden, der Insolvenzverwalter über die Eröffnung als Verfügungs- und Verpflichtungsberechtigter über Ihr Vermögen mit einbezogen werden.

    Es gibt sehr wenige Banken, die Personen in der Insolvenz ein neues Konto eröffnen. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird in der SCHUFA eingetragen und ist daher für die Banken sichtbar.

    Ich empfehle Ihnen, diesen Schritt mit dem Insolvenzverwalter zu besprechen und nach einer Lösung für Ihr Problem zu suchen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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