Forderung durch Gläubiger nach RSB

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Insolvenzverfahren wurde 2018 mit Erteilung der Restschuldbefreiung beendet.
Jetzt meldet sich ein Gläubiger über seinen Anwalt, er behauptet von dem Verfahren nichts gewusst zu haben und behauptet ich hätte ihn bewusst nicht im Verfahren gemeldet.
Nach Rückfrage bei meinem ehemaligen Insolvenzverwalter teilte mir dieser mit das der Gläubiger ordnungsgemäß im Verfahren gemeldet war.
Dies teilte ich dem Vertreter des Gläubigers unter Angabe des Aktenzeichen auch mit.
Bin ich dem Gläubigervertrete gegenüber verpflichtet hierrüber den Nachweis zu erbringen ?
Dieser droht mir
“Ihren Behauptungen waren erneut keine Beweise beigefügt. Wenn Sie unseren
Mandanten gegenüber dem lnsolvenzgericht als Gläubiger angegeben haben,
müsste Ihnen dazu ja entsprechende Korrespondenz vorliegen. Sollten Sie diese
nicht mehr haben, müssten Sie bei Ihrem lnsolvenzverwalter nachfragen. Sollten
Sie für Ihre Behauptung bis zum 23. November 2021 keine Beweise vorgelegt
haben, sind wir gehalten Klage zu erheben.”
Sollte ich hier mit Anwaltlichen Beistand antworten oder ist das nur ein Versuch des Gläubigers doch noch etwas einzutreiben.

Mit freundlichen Grüßen
djanosch

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Ihre erteilte Restschuldbefreiung ist rechtskräftig. Damit werden alle Forderungen Ihrer Gläubiger, die vor Verfahrenseröffnung angelegt waren, zu nicht mehr durchsetzbaren Forderungen. Eine Klage des Gläubigers würde in der Regel wegen mangelnder Durchsetzbarkeit scheitern. Der Gläubiger ist jedenfalls durch das Register über Insolvenzbekanntmachungen ausreichend informiert gewesen, wenn er es nicht ohnehin schon war. Weitere Information finden Sie in unserem Artikel Gläubiger vergessen – Und jetzt?

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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