Grundbuch Löschung Sicherungshypothek nach Restschuldbefreiung

Hallo,
ich ahbe 2 Fragen.
Ich habe meine Regelinsolvenz erfolgreich hinter mich gebracht und die Restschuldbefreiung erhalten. Die gestundeten Kosten zahle ich nun in Raten.
1. Warum kann ich den Beschluss Restschuldbefreiung nicht mehr bei insolvenzbekanntmachungen sehen, sämtliche anderen Schritte des Verfahrens aber immer noch? Wird der Beschluss erst mit Zahlung der letzten Rate wirksam?
2. Eine Bank, die sich auch als Gläubiger angemeldet hat, hat sich damals gleichzeitig eine Zwangshypothek auf einem Haus eingetragen, dass einer Erbengemeinschaft gehört. Mein Anteil ist belastet. Kann ich diese Hypothek durch die Restschuldbefreiung löschen lassen?
Danke, M.Ludwig

2 Kommentare
  1. M. L.
    says:

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Zu Punkt 2, Die Bank hatte eine Zwangshypothek wegen eines anderen Hauses ( Versteigerung nach Scheidung) eingetragen. Später hat sie die gleiche Höhe beim Insolvenzverfahren angemeldet, Restschuldbefreiung ist erteilt. Kann ich nun doie Löschung der Zwangshypothek beantragen?
    Vielen Dank!

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Ludwig,

    gerne möchte ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:

    1. Das Verhalten des Gerichts ist hier nicht ganz durchsichtig. Leider sind solche internen Abläufe oftmals nicht nachvollziehbar. Ich rate Ihnen daher sich diesbezüglich beim zuständigen Insolvenzgericht zu melden.

    2. Es kommt drauf an: Sollte die Verbindlichkeit, auf die sich die Hypothek bezieht, von der Restschuldbefreiung mitumfasst sein, so fällt die Hypothek mit Erteilung der Restschuldbefreiung weg. Sollte allerdings die Immobilie weiter besichert sein, so fällt die Zwangshypothek nicht automatisch weg. Es kommt daher auf den Zusammenhang der Hypothek und der Insolvenz an.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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