Einzelfirma in UG umwandeln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe schon seit einiger Zeit ein Gewerbe als IT-Berater angemeldet, jetzt werde ich angehalten, die bisherige Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln.
Aus anderen Foreneinträgen konnte ich entnehmen, dass ich parallel zu der Einzelfirma die UG neu gründen muss – soweit verstanden. Ich würde eine UG mit mir selbst und meiner Frau als Gesellschafter gründen und mich selbst als Geschäftsführer anstellen. Jetzt die Fragen dazu :

1. Wenn ich mir ein Gehalt unter der Bemessungsgrenze zahle, werde ich dann wieder sozialversicherungspflichtig ?
2. Kann ich existierende Verträge, die die Einzelfirma abgeschlossen hat (z.B. Leasing, Telekommunikation) auf die neue UG übertragen ?
3. Kann ich das vorhandene Vermögen der Einzelfirma in die UG übertragen ?

Für erste Antworten bedanke ich mich im Voraus !

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    falls Sie derzeit nicht schon ein eingetragener Kaufmann sind (e. K.) – was in den meisten Fällen nicht der Fall ist – verläuft die “Umwandlung” der Einzelfirma in eine UG (oder auch GmbH) tatsächlich wie von Ihnen beschrieben. Es wird eine UG gegründet. Sie melden Ihr Gewerbe ab und sind mit der UG tätig.

    Zu Ihren Fragen:

    1. Falls Sie die UG mit Ihrer Frau gemeinsam gründen und je 50/50 Gesellschafter werden, werden Sie jeweils auch nicht als Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig. Falls Ihr Verhältnis anders ist – z. B. 30/70 usw. – würden wir die Satzung so ausgestalten, dass der Minderheitsgesellschaft “Sperrminorität” hat und nicht sozialversicherungspflichtig ist. Mehr dazu: https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/gesellschaftsrecht/geschaeftsfuehrervertrag/sozialversicherung-sperrminoritaet-geschaeftsfuehrer-gmbh-ug/

    2. Die Verträge müssen Sie leider “manuell” auf die UG überschreiben lassen – sprechen Sie mit jedem der Vertragspartner einzeln. Meistens werden sie ohne Probleme umgeschrieben. Falls sich das Leasingunternehmen sperrt, bieten Sie an, dass Sie persönlich als Vertragspartner weiterhin im Vertrag bleiben. So lässt sich die Ausgabe über die UG steuerlich absetzen.

    3. Es ist absolut üblich, dass Gründer nach Eintragung der UG das Betriebsvermögen zum marktüblichen Preis an die UG verkaufen. Hat das Vermögen einen relativ hohen Wert von 25.000 € oder nur leicht darunter, könnte eine GmbH gegründet werden. Diese erwirbt dann von ihrem Stammkapital die Gegenstände.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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