Widerruf Autokredit, Rechtsschutz ADAC
Guten Tag,
Sie schreiben auf Ihrer Seite: ” Sollten Sie eine ADAC Verkehrsrechtschutz mit Vertragsmodul abgeschlossen haben, ist diese auch ausreichend.”
Kann ich also jetzt eine Rechtschutzversicherung beim ADAC abschließen und danach meinen Autokredit von 2014 widerrufen?
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
ja, grundsätzlich ist es möglich vor dem Widerruf noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die dann die Kosten übernimmt. Wir empfehlen jedoch nicht mehr die ADAC Rechtsschutz, sondern beispielsweise die ACE, HUK24 oder AdvoCard. Aber bevor Sie die Versicherung abschließen, vereinbaren Sie am besten einen kostenfreien und unverbindlichen Erstberatungstermin, dann können wir diese Möglichkeit zunächst genauer besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr KGR Team