nebenberuflich eine Holding gründen

Schönen guten Morgen,

ich habe da mal eine grundsätzliche Frage. Ist es möglich neben dem Hauptberuf eine Holding zu gründen? (GmbH oder UG). Ich frag aus bestimmten Grund. Ich Zukunft wollen drei Partner und ich eine Crossfitbox gründen ebenfalls (UG oder GmbH). Ich persönlich will nur Gesellschafter dieser Crossfitbox sein mit den meisten Anteilen ungf 70%. Diese Anteile soll aber meine dann neu gegründete Holding halten (Steuerersparnisse etc.). Ist diese Konstellation möglich, wenn ich dann noch hauptberuflich tätig bin ? Und bin ich dann automatisch Gesellschafts-Geschäftsführer der Holding (UG oder GmbH) und muss das bei meinen Arbeitgeber melden ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe / Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Henning G.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Herr G.,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung. Gerade die Gründung einer Holding erfordert allerdings vertiefte juristische Kenntnisse. Vorteile können nur realisiert und langfristig erwirkt werden, wenn alle wichtigen praktischen Details aus Handels- und Steuerrecht beachtet werden und in die Gesellschaftsverträge einfließen.

    Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Fragen mit einem Kollegen/ einer Kolleginnen in einem kostenfreien Erstgespräch direkt zu klären.
    Schreiben Sie uns eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
    https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/

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