Meldepflicht Treuhänder

Die Firma, bei der ich seit 7 Monaten angestellt bin, hat eine andere Firma gekauft so daß nun ein Betriebsübergang stattfindet. Mein Arbeitsvertrag bleibt aber für 12 Monate noch beim alten Arbeitgeber – das Gehalt wird aber wohl ab 01.06. oder 01.07.2018 von der zugekauften Firma (eine 100%-ige Tochter des bisherigen Arbeitgebers) direkt bezahlt. Muss ich dies – obwohl ich ja erst in 12 Monaten ein neues Arbeitsvertragangebot erhalte – dem Treuhänder melden? Das Gehalt bleibt in der Höhe unverändert – lediglich das Urlaub- und Weihnachtsgeld wird auf 12 Monate umgelegt. Vielen Dank für Ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    ich darf mich für Ihren Beitrag bedanken. Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes ist eine seriöse Auskunft in diesem Rahmen leider nicht möglich. Gerne können Sie unser Sekretariat kontaktieren. Wir werden dann mit Ihnen die Möglichkeit einer rechtlichen Beratung abstimmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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