UG Liquidation – Rechungen während der Liquidation/Sperrjahr

Hallo, ich habe bei meiner UG (Haftungsbeschränkt) die Löschung beantragt. Aktuell ist das Sperrjahr vorgesehen. Wie lange dauert ein Sperrjahr genau ? z.B vom 16.04.2017 bis 16.04.2018 ? oder bis Ende 2018 ?

Und wenn während des Sperrjahres habe ich eine Rechnung für Dienstleistungen bekommen. ( Dienslietungen waren vor 2 Jahre) Die UG hat kein Konto, Vermögen etc. müssen diese Rechnungen trotzdem beglichen warden ? Macht es Sinn oder ist es möglich während des Sperrjahres noch Insolvenz zu beantfragt bei einer Summer von 500.-€ ? Man haftet ja bei der UG ja nicht mit dem Privatvermögen. Wie ist nun vorzugehen ?

Vielen Dank

Grüße

1 Antwort
  1. Ra A.  K.
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    das Sperrjahr beginnt mit der Gläubigeraufforderung nach § 65 GmbHG:

    § 73 Sperrjahr
    (1) Die Verteilung darf nicht vor Tilgung oder Sicherstellung der Schulden der Gesellschaft und nicht vor Ablauf eines Jahres seit dem Tage vorgenommen werden, an welchem die Aufforderung an die Gläubiger (§ 65 Abs. 2) in den Gesellschaftsblättern erfolgt ist.

    Die von Ihnen angesprochene Rechnung muss in der Tat beglichen werden. Genau deshalb wird bei der UG Liquidation das Sperrjahr vorgesehen. Die Gläubiger sollen die Gelegenheit bekommen, Ihre Forderungen geltend zu machen.

    Eine Insolvenz macht in der Tat Sinn – wenn die Kosten des Insolvenzantrags unterhalb der zu erwartenden/gestellten Rechnungen liegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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