P- Konto für Selbstständige

Guten Tag,
Wie Sie empfehlen habe ich vor zwei Monaten ein P-konto eingerichtet. Die Sparkasse hat vertraglich mit mir vereinbart, dass es nur für private Zwecke genutzt wird. Das war für mich zu dem Zeitpunkt in Ordnung, doch inzwischen habe ich entschieden, das Geschäft weiterzuführen. Die Sparkasse meldet sich jedoch und meint, es wären zu viele Bewegungen auf dem Konto.
Was kann ich tun?
Ein zweites Konto einzurichten würde ja bedeuten, dass es gänzlich ungeschützt wäre …
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Inge Maier

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Maier,

    grundsätzlich haben Sie als natürliche Person den gesetzlichen Anspruch ein Konto als Pfändungsschutzkonto zu führen. Ob Sie das Konto als Privatkonto oder Geschäftskonto führen ist grundsätzlich zweitrangig.

    Vielmehr gibt es unter Umständen sogar zusätzliche Möglichkeiten bei einer selbstständigen Tätigkeit den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen.

    Für mehr Informationen bieten wir Ihnen sehr gerne ein kostenfreies telefonisches Erstberatungsgespräch an.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr, V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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