Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich im 3. Jahr der Privatinsolvenz (Eröffnung Dezember 2015). Ich habe vor einiger Zeit den Antrag auf vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren gestellt, da ich bis Dezember diesen Jahres ca. 67% der Forderungen aller Gläubiger auf das Anderkonto eingezahlt haben werde.
Über diesen Antrag konnte leider noch nicht entschieden werden, da mein Verfahren immer noch nicht aufgehoben werden konnte. Grund hierfür ist ein Titel meinerseits, welcher zur Vollstreckung seit April diesen Jahres beim zuständigen Gericht liegt, aber (vermutlich) aus Zeitgründen immer noch nicht vollstreckt werden konnte. Ich gehe auch nicht davon aus dass beim Schuldner vollstreckt werden kann (obwohl es natürlich schön wäre). Somit kann das Verfahren nicht aufgehoben werden und das Gericht stimmt vorher meinem Antrag nicht zu, obwohl die 35% und auch die weiteren Kosten bis Dezember erfüllt sind.

Nun meine Frage: Kann ich meinerseits etwas tun um dies zu beschleunigen? Kann mein Verwalter dem Vollstreckungsgericht eine Frist setzen oder Ähnliches? Oder kann ich z.B. Sie beauftragen meine Interessen gegenüber meinem Insolvenzgericht durchzusetzen?

Für eine Rückmeldung bin ich Ihnen sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen
A.S.

1 Antwort
  1. Björn
    says:

    Hi was bleibt dir über bei der Insolvenz ? Kannst du mir antworten siehe frage über dir

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