Regelinsolvenz Weiterführung

Sehr geehrter Herr Kraus,

erstmal vielen Dank für die Bereitstellung dieser Frageplatform und der vielen Informationen.
Ich habe eine ganz grundlegende Frage zur Regelinsolvenz Weiterführung . Ich habe eine UG. Das Finanzamt hat einen Insolvenzantrag gestellt. Kann die UG von einem Freund als Geschäftsführer weitergeführt werden? Ich möchte das Unternehmen wegen der Privatinsolvenz nicht mehr weiterführen.

Mit freundlichen Grüßen

A. N.

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Sehr geehrter A. N.,

    Durch das Regelinsolvenzverfahren wird die UG aufgelöst. Deshalb wird ihr Freund nicht zu ihrem Geschäftsführer werden können.

    Allerdings kann er eine neue UG gründen. Dies darf allerdings nicht auf anfechtbare weise geschehen oder unter einen Insolvenzstraftatbestand fallen. Im groben bedeutet das, dass der Insolvenzmasse kein Vermögen entzogen werden darf. Zudem sollten Sie und Ihr Freund daran denken, dass ohne einen Haftungsausschluss nach § 25 HGB Verbindlichkeiten Ihrer UG zu Verbindlichkeiten der UG Ihres Freundes kraft Unternehmensnachfolge werden könnten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus

    Rechtsanwalt

     

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