Steuererklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind seit 04.2020 in der Regelinsolvenz, Wohlverhaltungsphase ist im 05.2021 eingetreten. Im Sommer 2021 hat der Verwalter dem Steuerberater erlaubt die Steuererklärung zu machen. Es waren 2018,2019 noch offen. Für 2019 müssen wir die Firma laut Steuererklärung 1500€ nachzahlen, die Firma war damals die Haupteinnahme Quelle jetzt ist sie seit 05.2020 zu. Müssen wir die Steuern trotzdem zahlen obwohl Firma zu und in Insolvenz ist?

Mit freundlichen Grüssen
D.R.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich müssten die Steuerforderungen, die vor Insolvenzeröffnung bereits dem Grunde nach entstanden sind, von der Restschuldbefreiung umfasst sein, wenn Schuldner des Insolvenzverfahrens eine natürliche Person ist. Am besten sprechen Sie das Finanzamt hierauf an und verweisen auf das laufende Insolvenzverfahren und die zu erwartende Restschuldbefreiung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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